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BVerwG, 23.11.2006 - 7 B 59.06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Auskehr des im Rahmen eines Investitionsvorrangverfahrens erzielten Veräußerungserlöses für ein Grundstück; Abschluss eines Betriebspachtvertrages durch einen im Westen ansässigen Unternehmensinhaber über ein im Osten belegenes Unternehmen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 20.04.2006 - 22 A 159.02
- BVerwG, 23.11.2006 - 7 B 59.06
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 05.09.1996 - 9 B 387.96
Verwaltungsprozeßrecht - Keine Grundsatzrevision mit dem Ziel der weiteren …
Auszug aus BVerwG, 23.11.2006 - 7 B 59.06
7 Eine Revisionszulassung muss ausscheiden, wenn die aufgeworfene rechtserhebliche Frage von einem Sachverhalt ausgeht, der in dem angegriffenen Urteil so nicht festgestellt worden ist und gegebenenfalls erst nach einer Zurückverweisung der Sache aufgrund weiterer Sachverhaltsaufklärung entscheidungserheblich werden könnte (stRspr, Beschluss vom 5. September 1996 BVerwG 9 B 387.96 Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 12). - BVerwG, 07.01.1986 - 2 B 94.85
Auszug aus BVerwG, 23.11.2006 - 7 B 59.06
Eine für die Entscheidung des Vorgerichtes nicht entscheidungserhebliche Rechtsfrage kann die Zulassung der Revision nicht rechtfertigen (stRspr, vgl. Beschluss vom 7. Januar 1986 BVerwG 2 B 94.85 Buchholz 310 § 75 VwGO Nr. 11).